Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte bildet für Fächer, Lernbereiche oder Fachbereiche Fachkonferenzen (SchulG § 80). Sie kann ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf die Fachkonferenz übertragen.
Mitglieder:
Neben den gewählten Lehrern können je zwei Elternvertreter mit beratender Stimme in die Fachkonferenzen gewählt werden.
Aufgaben:
Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte über die Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über:
- die Umsetzung der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung,
- die Auswahl der Lern- und Lehrmittel,
- den zeitweise getrennten Unterricht für Schülerinnen und Schüler (§ 4 Abs. 9).
- und mehr