Das oberste Gremium ist der Landesschulbeirat. In ihm sitzen pro Bezirk je ein/e Schüler-, Eltern- und Lehrevertreter/in und je ein/e Vertreter/in von für den Schulbereich relevanten Gruppen. Er wird an folgenden Aufgaben beteiligt:
- Festlegung von Bildungszielen für die Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung,
- Änderung der Struktur und der Organisation des Schulwesens,
- Grundsätze für den Schulbau und die Ausstattung von Schulen,
- Versuche mit abweichenden Formen der Mitwirkung und
- Schulversuche gemäß § 3 des Schulgesetzes von Berlin.